Wie wird abgestimmt und gewählt in der Schweiz
Wie wählt man in der Schweiz?
Einige Besonderheiten verfeinern das Proporzwahlrecht in der Schweiz so, dass die wesentlichen echten Vorteile des Majorzwahlrechtes gleich mit inbegriffen sind und der Wählerwille sehr differenziert zum Ausdruck gebracht werden kann. Genial daran ist, dass man sich sowohl ganz einfach für eine Partei als auch für einzelne besonders herausragende KandidatInnen entscheiden kann. Es bleibt zudem den Wahlberechtigten überlassen, ob sie einfach eine vorgedruckte Parteiliste auswählen oder sich im Detail mit den doch recht komplizierten Regeln für die gezielte Auswahl von KandidatInnen auseinander setzen wollen.
Wahlsystem: Majorz- und Proporzwahlrecht
Darüber, mit welchem Wahlsystem eine gerechte Vertretung des Volkes, die Auswahl der besten VolksvertreterInnen sowie stabile politische Verhältnisse gewährleistet werden können, gehen die Meinungen auseinander. Grundsätzlich gibt es zwei Wahlsysteme, die beide sowohl Vorteile als auch Nachteile aufweisen:
Majorzsystem [Mehrheitswahlrecht]
Beim Majorzwahlsystem ist pro Wahlkreis nur ein(e) Abgeordnete(r) zu wählen. Der Ausgang der Wahl wird ganz wesentlich dadurch bestimmt, welche Wählerschichten in den einzelnen Wahlkreisen eine - gegebenenfalls auch nur sehr knappe Mehrheit haben. Die Art, wie die Grenzen der Wahlbezirke gezogen werden [so genannte Wahlkreisgeometrie] verschafft gar nicht allzu selten einer Partei aufgrund unterschiedlicher Grösse oder Verteilung der Wählerschichten auf die Wahlkreise eine satte Mehrheit im Parlament, obwohl die unterlegene(n) Partei(en) im ganzen Land insgesamt mehr Wählerstimmen erhalten haben - nur eben in den "falschen" Wahlkreisen. Dem Majorzsystem haftet somit nicht ganz zu Unrecht der Beigeschmack von Manipulation und Wahlbetrug an. Umgekehrt begünstigt das Majorzwahlrecht die Wahl starker Persönlichkeiten.
Proporzsystem [Verhältniswahlrecht]
Das Proporzwahlsystem geht davon aus, dass nicht einzelne Abgeordnete für die Politik entscheidend sind, sondern politische Parteien und ihre Programme. Deshalb werden beim Proporzwahlrecht grössere Wahlkreise gebildet, in denen mehrere Sitze zu vergeben sind. Die Sitze werden proportional zur Anzahl der für eine bestimmte Partei abgegebenen Stimmen unter die Parteien verteilt. Damit werden Manipulationen durch Wahlkreisarithmetik weitgehend ausgeschlossen und auch kleinere Parteien haben eine faire Chance, entsprechend der Stärke ihrer Wählerbasis gewählt zu werden.
Besonderheiten des Proporzsystems in der Schweiz.
Listenverbindungen
Das Proporzverfahren gewährt an sich schon kleineren Parteien eine faire Chance, Sitze zu erhalten. Trotzdem muss eine Partei eine ansehnliche Stimmenzahl auf sich vereinigen, um auch im Parlament vertreten zu sein. Es ist nicht zu bestreiten, dass einerseits nach wie vor recht grosse programmatische Unterschiede zwischen der Politik der bürgerlichen Parteien (in der Schweiz: Freisinnig - Demokratische Partei FDP, Schweizerische Volkspartei SVP und Christlichdemokratische Volkspartei CVP sowie einige sehr kleine Parteien) und derjenigen der Linksparteien (Sozialdemokratische Partei SP, Grüne) bestehen, während andererseits die Unterschiede innerhalb der beiden Lager in sehr vielen Fragen nicht allzu ausgeprägt sind. Gerade in kleineren Kantonen, wo weniger als 10 Nationalratssitze zu vergeben sind, bestünde beim einfachen Proporzwahlrecht die Gefahr, dass jede Stimme für eine kleinere Partei "verloren" wäre, weil diese Partei zuwenige Stimmen für einen Sitz erhalten könnte.
Das Prinzip der Listenverbindung schafft hier Abhilfe: erreichen zwei sich nahestehende Parteien, deren Listen als verbundene Listen eingereicht werden, zusammen die nötige Stimmenzahl für wenigstens einen Sitz, so bekommt wenigstens die stärkere der beiden Parteien den Sitz zugesprochen. So sind einerseits Listenverbindungen zwischen den Sozialdemokraten und den Grünen recht häufig, während andererseits grosse Parteien mit mehreren, untereinander verbundenen Teillisten (z.B. einer Stammliste, einer Frauenliste und einer Liste der Jungpartei) antreten. Im Zusammenspiel mit weiteren schweizerischen Feinheiten wie leeren Zeilen, Streichen, Panaschieren und Kumulieren erlaubt dies eine sehr differenzierte Berücksichtigung des Wählerwillens.
Streichen
Es ist erlaubt, beliebige KandidatInnen von der Wahlliste zu streichen und damit die übrigen KandidatInnen auf dem Wahlzettel zu bevorzugen. Gestrichene (leere) Zeilen sind allerdings nicht ganz unbedeutend, weil auch sie als Stimmen für die Partei zählen, die im Kopf der Liste aufgeführt ist.
Kumulieren
Jeder Kandidat bzw. jede Kandidatin darf auf einer Liste einmal oder zweimal vorkommen. Der Fachausdruck für das Verdoppeln heisst Kumulieren [lateinisch: anhäufen].
Panaschieren
Es ist auch möglich, einige KandidatInnen von einer anderen Liste bzw. Partei auf leere (bzw. gestrichene) Zeilen der bevorzugten Liste zu übernehmen und damit gewissermassen die Parteien auf dem Wahlzettel zu "mischen" [panaschieren].
Streichen, Kumulieren und Panaschieren können miteinander frei kombiniert werden. Dabei muss einfach beachtet werden, dass nicht mehr Namen auf dem Wahlzettel stehen, als Sitze im betreffenden Wahlkreis zu vergeben sind. Achtung: kleine Parteien setzen ihre wenigen KandidatInnen oft schon kumuliert auf die vorgedruckten Listen!
Auszählungsverfahren und Sitzzuteilung
Das Auszählungsverfahren ist mehrstufig, wobei in der Praxis, insbesondere mit Computerunterstützung, natürlich noch etwas anders vorgegangen werden kann, als hier dargestellt. Grundsätzlich gilt ein zweistufiges Verfahren mit Zwischenschritten und Feinheiten: Die Anzahl der Sitze wird nach Parteistimmen verteilt, wobei die in einer Listenverbindung zusammen geschlossenen Parteien zunächst als eine Partei behandelt werden.
Als Parteistimmen zählen:
- Gültige Stimmen für eine Person aus der Parteiliste
- Leere (oder gestrichene) Linien auf einer Liste, die im Kopf eine Parteibezeichnung trägt
- Stimmen für eine Kandidatin bzw. einen Kandidaten der Partei
Die Gewählten Personen werden innerhalb der Parteiliste nach den individuell erhaltenen Stimmen bestimmt. Die leeren Linien spielen in dieser Runde keine Rolle mehr.
Scheidet ein Parlamentsmitglied während der Amtszeit aus - z.B. durch Tod oder Wohnsitzwechsel - rückt automatisch die nächstplatzierte Person der gleichen Liste nach - Ersatzwahlen erübrigen sich somit fast immer.
Ganz schön kompliziert - und doch genial einfach
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das recht komplizierte schweizerische Proporzwahlrecht von denjenigen, die sich um die Feinheiten nicht kümmern wollen, ausgesprochen einfach ausgeübt werden kann (man braucht lediglich eine von rund einem Dutzend vorgedruckten Wahllisten unverändert in die Wahlurne bzw. in das Stimmkuvert zu legen) denjenigen, die ihren Wählerwillen differenziert zum Ausdruck bringen wollen, dazu griffige Instrumente zur Verfügung stellt die Auswahl von echten Persönlichkeiten ebenso gut gewährleistet wie das Majorzsytem, ohne dass dessen gravierende Ungerechtigkeiten in Kauf zu nehmen sind.
Bundesratswahlen und Zauberformel
Die Mitglieder des Bundesrates [Landesregierung] werden nicht vom Volk, sondern vom Parlament gewählt. Dazu treffen sich Nationalrat und Ständerat zu einer gemeinsamen Sitzung, die auch Vereinigte Bundesversammlung genannt wird. Im 19. Jahrhundert versuchten die Freisinnigen (FDP) vorerst auf Bundesebene allein zu regieren. Es zeigte sich aber bald, dass in einer direkten Demokratie die Entscheide von Parlament und Regierung sehr breit abgestützt sein müssen, wenn sie nicht Gefahr laufen sollen, vom Volk per Referendum "gebodigt" [schweizerdeutsch für: auf den Boden der Realität herunter geholt bzw. abgelehnt] zu werden. So versuchte man, nach und nach die Konservativen [heute: Christlichdemokratische Volkspartei CVP], die Bauern und Gewerbler [früher: Bauern-, Gewerbe- und Bürgerpartei BGB = heutige Schweizerische Volkspartei SVP] und schliesslich die Sozialdemokraten (SP) ins Regierungsboot zu holen - mit durchschlagendem und anhaltendem Erfolg.
Seit 1959 gilt als Abbild der Sitzverteilung in der Vereinigten Bundesversammlung die so genannte Zauberformel für die Verteilung der Bundesratssitze als ungeschriebenes Gesetz: 2 FDP, 2 CVP, 2 SP, 1 SVP (entsprechend rund sieben Achteln der Parlamentssitze). In den letzten Jahren zeichnet sich ein gewissen Abrücken der Wählerschaft in den kleinen Kantonen der Zentralschweiz von der CVP zur SVP hin ab, sodass eine Revision der Zauberformel in naher Zukunft nicht mehr völlig ausgeschlossen werden kann. Zwar spielen sowohl die SVP wie auch die SP gelegentlich in Einzelfragen die Oppositionsrolle, ernsthaft in Frage gestellt wird die Zauberformel dadurch aber nicht.
Regierungsratswahlen
Die Regierungsräte [Mitglieder der Kantonsregierungen] werden in den meisten Kantonen nach dem Majorzverfahren gewählt. Trotzdem hat sich - analog zur Zauberformel in den meisten Kantonen ein freiwilliger Proporz eingebürgert, d.h. die Parteien stellen nur soviele KandidatInnen auf, wie es der Parteistärke im kantonalen Parlament entspricht. Weil Majorzwahlen in den meisten Kantonen im 1. Wahlgang eine absolute Mehrheit verlangen, werden selten alle Mitglieder der Regierung im 1. Wahlgang gewählt. Häufig kommt es zu einem kleinen Kräftemessen, bei dem grosse Parteien eine Person mehr aufstellen, als ihnen nach dem freiwilligen Proporz zustände und kleine Parteien ihr Glück mit einer Kandidatur versuchen, obwohl ihr Wähleranteil selbst nach Proporz nicht für einen Sitz ausreichen würde. Für den zweiten Wahlgang ziehen die grossen Parteien überzählige BewerberInnen zurück und kleine verzichten - oft mit einer Wahlempfehlung zugunsten einer nahestehenden Partei - auf die weitere Teilnahme. Im zweiten Wahlgang gilt dann das relative Mehr, d.h. die verbleibenden BewerberInnen mit der höchsten Stimmenzahl sind gewählt.